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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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AGB der Fa. Manfred Berger ZERN.at Neubaugasse 7 A-5500 Bischofshofen:
1. Geltungsbereich: Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der Firma Zern.at sind ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen maßgebend. Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind uns in jedem Falle unverbindlich und zwar auch dann, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Alle mündlichen, telegrafischen oder telefonischen Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam. 2. Angebot, Auftrag und Bestellung: Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung (Anzahlung) zustande. Der Besteller erkennt die ,,Allgemeinen Geschäftsverbindungen“ der Firma Zern.at durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung an. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann eine Stornogebühr in Höhe von mindestens 10% des Auftragwertes als Gebühr in Rechnung gestellt werden. 3. Bestellung, Lieferung, Lieferfristen und Versand: Bestellungen werden ausschließlich schriftlich entgegengenommen; zu ihrer Gültigkeit ist die exakte Nennung des Firmenwortlautes bzw. des Namens bindend. Spätere Wünsche des Auftraggebers auf Änderung der Rechnungsadresse können nicht berücksichtigt werden. Alle uns angegebenen Lieferzeiten gelten nur als annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Bestätigung (Anzahlung). Liefertermine gelten als eingehalten. wenn die Ware vor Ablauf der Lieferfrist an den Kunden versandt wurde oder dem Auftraggeber deren nachweisbare Versandbereitschaft gemeldet wurde. Überschreitung der Lieferfristen begründet nur dann ein Rücktrittsrecht vom Vertrag, falls dies ausdrücklich vom Auftraggeber in schriftlicher Form gefordert worden ist; die Vorgabe eines gewünschten Lieferdatums alleine ist dazu nicht ausreichend. Überschreitung der Lieferzeit um bis zu 14 Tage gelten als allgemein akzeptiert. Zern.at ist berechtigt, Aufträge zur Lieferung oder Dienstleistung in Teilen zu erfüllen und diese Teilleistungen einzeln zu fakturieren. Wir liefern unfrei auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers ab Lager Bischofshofen; Lieferung per Bahn, Post, Spedition oder eigenem Fuhrpark. Mit Übergabe der bestellten Ware an die den Transport durchführende Person, jedenfalls aber beim Verlassen des Versandortes, geht die Gefahr auf den Besteller über, auch dann, wenn frei Haus geliefert wird. Werden Versand oder Übergabe aus von uns nicht zu vertretenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Für die Ausfuhr einzelner Artikel und die Weitergabe an Dritte bestehen eindeutige gesetzliche Bestimmungen, zu deren unbedingter Einhaltung wir uns verpflichtet haben. Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls, die Bestimmungen einzuhalten und die Verantwortung für deren Einhaltung, auch gegenüber Abnehmern, zu tragen. 4. Preise: Die von Zern.at genannten Preise sind Bruttopreise, ohne Versandkosten und Transportversicherung. Sie werden nach der zum Leistungszeitpunkt gültigen Preisliste berechnet. Preisänderungen infolge tiefgreifender Veränderung der wirtschaftlichen Voraussetzungen behalten wir uns vor, ebenso Korrekturen von Druckfehlern oder anderen Irrtümern. Weiters ist Zern.at berechtigt, Entgelte für Verpackung sowie Versand sowie für Sammlung, Verwertung und Entsorgung von Verpackungsmaterialien gemäß der gültigen Preisliste zu verrechnen. 5. Installation: Der Auftraggeber hat auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, daß zum Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung alle elektrischen Anschlüsse vorhanden und alle sonstigen der Sache dienlichen Vorkehrungen getroffen sind. Der Auftraggeber bestätigt, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über sämtliche lnstaltationserfordernisse, insbesondere Außenmaße, lnstallationsgewicht und erforderliche Anschlüsse wie Strom-, Telefon- und Datesleitungen sowie einzuhaltende Toleranzen betreffend elektrischen Strom, Lufttemperatur und Luftfeuchtigkeit unterrichtet worden zu sein. 6 Zahlungsbedingungen Falls nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung per Nachname, Vorauskasse oder Bankeinzug. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen. Bei Überschreitung der vereinbartes Zahlusgsfrist berechnen wir neben Verzugszinsen in Höhe von 6,5% pro Monat die Mahn- Inkassospesen des KSV1870. Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen bestehender oder behaupteter Gegenforderungen ist - aus welchem Grund auch immer - nicht zulässig. Wir behalten uns vor, bei Neukunden oder Großkunden gesicherte Zahlungen zu verlangen. Wenn Geräte oder Systeme infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben. installiert oder in Betrieb gesetzt werden können, so muß Zahlung geleistet werden, als wenn Lieferung, Installation oder Inbetriebnahme zur vorgesehenen Zeit erfolgt wäre. 7. Eigentumsvorbehalt: Die von uns gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich Zinsen, Montage und sonstiger Kosten) bzw. bis zur Erfüllung aller unserer gegen des Besteller zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Bei Be- oder Verarbeitung der gelieferten Waren werden wir auch Eigentümer der neuen Sache. Der Besteller darf die gelieferten Waren oder die aus deren Be- oder Verarbeitung entstandenen neuen Sache (kurz; Vorbehaltsprodukte) nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltspunkte betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherheit an uns ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsmäßig nachkommt. Etwaige Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware oder auf die im voraus abgetretenen Forderungen hat uns der Besteller sofort und unter Übergabe entsprechender Unterlagen zu melden. Die Kosten einer etwaigen Intervention trägt der Besteller. 8. Gewährleistung und Haftung: Wir bieten auf die von uns gelieferten und installierten Anlagen und Maschinenteile die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung (sofern nicht gesonderte Fristen vereinbart werden) Für Produkte, die nicht von uns hergestellt worden sind, beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung auf die Abtrennung unserer Gewährleistungsansprüche gegen des jeweiligen Erzeuger. Alle Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz, etwa für Kosten der Montage/Demontage von Anlagen oder für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar auf von uns gelieferte Erzeugnisse zurückzuführen sind, sind - aus welchem Rechtsgrund auch immer - ausgeschlossen. Ausgenommen von Garantie- und Ersatzansprüchen sind Verschleiß-teile, wie z.B. magnetische und / oder optische Datenträger, Magnetköpfe bei Datensicherungsanlagen, Farbbänder oder Druckköpfe, sowie Fehler durch unsachgemäße Bedienung (auch Belastung durch Schmutz, Staub, Schock, Überspannung, Umgebungstemperatur unter 15 Grad Celsius oder über 25 Grad Celsius, Luftfeuchtigkeit über 80%), deren Ersatz bzw. Behebung nach Aufwand verrechnet wird. Technische Änderungen und Verbesserungen unserer Geräte, Zubehör und Software und insoweit Abweichungen von unseren Angeboten und Prospekten behalten wir uns vor. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind ausdrücklich ausgeschlossen. 9. Warenrücksendungen: Rücksendungen können nur dann von uns angenommen und bearbeitet werden, wenn diese original verpackt, vollständig sind und frei Haus angeliefert werden. 10. Rücktritt Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag steht dem Besteller nicht zu. Sofern wir aus irgendwelchen Gründen vom Vertrag zurücktreten, können uns gegenüber keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. 11. Nebenabreden und Teilwirksamkeit: Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit-, dies gilt auch für die Abrede, auf Schriftform zu verzichten. Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, so bleiben sowohl der darauf gegründete Vertrag bestehen, als auch die übrigen Geschäftsbedingungen davon unberührt. 12. Gerichtsstand und Erfüllungsort: Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden Bestimmungen österreichischen Rechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über Entstehung bzw. Wirksamkeit des Vertrages und Erfüllungsort für Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Salzburg.
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